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AGB

Anwendungsbereich:

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Bei Bauleistungen gilt ausschließlich die „Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B und C“ in ihrer jeweils bei Vertragsabschluß geltenden Fassung. Die VOB ist im Buchhandel erhältlich oder kann in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden. Für Lieferungen ohne Einbau (reine Warenlieferungen) sind ergänzend die besonderen Be-stimmungen für Warenlieferungen anzuwenden. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.


Allgemeine Bestimmungen für Lieferungen und Leistungen

Angebote:

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. Wird das Angebot aufgrund von Unterlagen des Auftraggebers wie Abbildungen und Zeichnungen einschließlich Maßangaben erstellt, so sind diese nur verbindlich, wenn in unserem Angebot darauf Bezug genommen wird. An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. 
Diese Unterlagen dürfen ohne Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben.


Preise / Zahlung:

Die Preise schließen, soweit nicht anders angegeben, die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbeziehung kann nicht geltend gemacht werden. Skontoabzüge sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig. Der Verkäufer ist nicht zur Annahme von Wechseln verpflichtet.
Wird trotzdem ein Wechsel angenommen, gehen die Kosten der Wechselspesen und die Wechselsteuer zu Lasten des Auftraggebers. 
Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen berechnet.


Liefer- und Leistungsfristen:

Liefertermine sind unverbindlich. Für die Einhaltung haftet der Verkäufer nur insoweit, als ihm die fristgemäße Lieferung zumutbar ist.


Gewährleistung:

Wegen der besonderen Eigenschaften von Glas (Zerbrechlichkeit) ist der Auftraggeber zur unverzüglichen Warenprüfung verpflichtet. Offene Mängel sind dem Verkäufer spätestens innerhalb einer Woche, verdeckte Mängel innerhalb von drei Tagen nach ihrer Entdeckung durch einen eingeschriebenen Brief anzuzeigen. 
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Käufer die Ware weiterverarbeitet oder veräußert hat, nachdem er den Mangel entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, es sei denn, dass die Verarbeitung oder Veräußerung erforderlich war, um einen größeren Schaden zu verhüten.
Bei begründeten, ordnungsgemäß gerügten Mängeln ist der Verkäufer lediglich verpflichtet, die Ware umzutauschen oder falls dies nicht möglich ist, kann der Käufer Wandelung oder Minderung verlangen.
Schadenersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, sofern wir nicht wegen Vorsatzes oder Fahrlässigkeit in Anspruch genommen werden. Dieser Haftungsausschluß betrifft Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Vertragsverletzung und Gewährleistung.
Für Bauleistungen gilt § 13 VOB/B. Etwaige Garantieerklärungen der Hersteller, die über unsere eigenen Gewährleistungspflicht hinausgehen, geben wir ohne eigene Verpflichtung weiter (z. B. bei Mehrscheiben-Isolierglas). Beschränkt sich eine Herstellergarantie nur auf eine Ersatzlieferung, gehen die Aus- und Einbaukosten zu Lasten des Auftraggebers. Bei Lieferung von Ersatzleistungen gilt die Restlaufzeit der ursprünglichen Garantie.


Mängelhaftung:

Für Isolierglas gilt die „Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Isolierglas“. Keine Mängel stellen beispielsweise folgende technisch-physikalisch bedingte Erscheinungen an Gläsern dar:

  • unauffällige optische Erscheinungen

  • farbige Spiegelungen (Interferenzen)

  • optische Erscheinungen bei Isoliergläsern und vorgespannten Gläsern (Hammerschlag)

  • Verzerrungen des äußeren Spiegelbildes (Doppelscheibeneffekt) bei Isoliergläsern

  • Aufhängepunkte bei vorgespannten, Biegenarben bei gewölbten Gläsern
     

Herstellungsbedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten, Farbtönungen sowie im Draht-Strukturverlauf sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranz zulässig.
Eigenschaftswerte von Glaserzeugnissen wie z. B. Schalldämm-, Wärmedämm- und Lichttransmissionswerte etc., die für die entsprechende Funktion angegeben werden, beziehen sich auf Prüfscheiben nach der entsprechend anzuwendenden Prüfnorm. Die Messergebnisse sind in Prüfzeugnissen festgehalten. Bei abweichenden Scheibenformaten, Kombinationen sowie durch den Einbau und andere Einflüsse können sich die angegebenen Werte ändern, ohne, dass die Scheibe dadurch mangelhaft wird.


Eigentumsvorbehalt:

Das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren geht erst mit vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, die bei der Besitzübertragung bestehen, auf den Auftraggeber über.
Dies gilt auch dann, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden. Verarbeitet der Käufer von uns gelieferte Waren mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Waren, wird der Verkäufer Miteigentümer der neuen Sache und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem Wert der anderen verarbeiteten Ware zur Zeit der Verarbeitung. Eine Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungseinstellung des Auftraggebers.
Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, sind dem Auftraggeber nicht gestattet. 


Gerichtsstand:

Als Gerichtsstand für alle Ansprüche aus Verträgen, denen diese Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, wird das Amtsgericht in Fritzlar vereinbart, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.


Besondere Bestimmungen für Warenlieferungen

Angebote sind stets freibleibend. Sie sind im Rechtssinne nur als Aufforderung zur Abgabe eines Auftrages zu verstehen. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag des Kunden schriftlich annehmen bzw. durch die Ausführung des Auftrages.
Die Lieferung erfolgt ab Lager. Wird die Ware auf Kundenwunsch angeliefert, so geht bei Übergabe an den Transportführer die Gefahr auf den Kunden über.
Das Abladen ist alleinige Angelegenheit des Käufers, der für geeignete 
Abladevorrichtungen und ausreichende Arbeitskräfte zu sorgen hat.

Verlangt der Käufer Hilfestellung beim Abladen, Weitertransport oder Einsetzen, so wird dieser Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Mitwirkung bei diesen Arbeiten bedeutet jedoch keine Übernahme einer zusätzlichen Haftung oder Gefahrenübertragung.
Kann die versandbereite Ware aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht ausgeliefert werden, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Die Verpackung wird nicht zurückgenommen, sofern es sich nicht um eine 
Leihverpackung handelt. Werden Verpackungen leihweise zur Verfügung gestellt, so ist die Rücklieferung frei Haus vorzunehmen.


Schlussbestimmung

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam sein, so wird hiervon die Geltung der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Parteien werden anstelle einer solchen Klausel eine zulässige Regelung treffen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung dem ursprünglich verfolgten Zweck möglichst nahe kommt.

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